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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 17-2022

 

Neue Kehrichtmarken Böztal
Die Kehrichtmarken für 35 Liter und 60 Liter sind bald aufgebraucht. Die neuen Marken werden Sie demnächst im Volg Bözen und Hornussen, im Dorfladen Elfingen und auf der Gemeindekanzlei beziehen können. Die «alten» Marken haben weiterhin ihre Gültigkeit und können in allen Ortsteilen verwendet werden. Für 17-Liter- und 110-Liter-Kehrichtsäcke und Containerplomben werden weiterhin die alten Marken aus den Ortsteilen verkauft. Der Bestand ist noch sehr gross, neue Marken werden erst folgen, wenn dieser aufgebraucht ist.

Kickboard auf Gemeindekanzlei abgegeben
Auf der Gemeindekanzlei in Bözen wurde ein Kickboard in den Farben türkis-orange-rosa abgegeben. Sicher wird dieses von der Eigentümerin schon vermisst. Bitte melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten oder unter 062 865 35 85.

Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche fol-gende zwei Bedingungen erfüllen: • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni 2022) unbesetzt, aber bewohnbar sind und • die am Stichtag (01. Juni 2022) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum En-de geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauer­­miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2022, allfällige Leerwohnungen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Mithilfe.

Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände: - bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m,
gegenüber Gemeindestrassen 60 cm - von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Ge-meindestrassen 60 cm. Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurück zu schneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein).
Das Zurückschneiden soll bis zum 31. Mai 2022 vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt ist der Regionale Unterhaltsbetrieb berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewach-sene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückschneiden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann der Regionale Unterhaltsbetrieb nicht haftbar gemacht werden. Die Gemeinderäte hoffen auf die verständnisvolle Mithilfe der Grundstückbesitzer.

Betreibungsamt Region Frick
Das Betreibungsamt Region Frick bleibt am Freitag, 13. Mai 2022 den ganzen Tag geschlossen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Betreibungen besuchen die jährliche Generalversammlung der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau. Gerne sind wir am Montag, 16. Mai 2022 wieder für Sie da. Unsere Dienstleistungen finden Sie auch unter www.frick.ch. Betreibungsamt Region Frick

Frühlingsausstellung in der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln
Der Frühling kehrt auch bei uns ein und mit ihm viele neue Bücher und Hörbücher. Benutzen Sie die Gelegenheit, bei Kaffee und Zopf darin zu schmökern! Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Wann: Samstag, 30. April, von 9.30 bis 11 Uhr; Wo: Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Bibliotheksteam. www.bibliothek-eiken.ch

Geschätzte Turn Veteran/Innen
die Zeit rollt und die Frühjahrswanderung der Fricktalischen Turn Veteranen Vereinigung steht endlich vor der Türe. Sie findet am 5.5. in Herznach statt. Die Turn Veteranen aus Herznach werden diesen Anlass durchführen und uns durch das Programm begleiten. Wir freuen uns auf die erste Frühjahrswanderung nach über 2 Jahren. Besten Dank schon mal im Voraus! Der Treffpunkt ist der Parkplatz bei der Turnhalle/ Gemeindehaus in Herznach, um 13.45 Uhr. Abmarsch zu den Wanderungen ist um 14.00. Es gibt 2 Wanderungen unterschiedlicher Länge mit leichtem Anspruch und einem Besuch eines Getränkestand unterwegs. Gleichzeitig findet für alle Nichtwanderer ein geselliges Jassen statt, im Gemeindehaus / Mehrzweckhalle. Ab ca. 16.15 Uhr geniessen wir ein geselliges Zusammensein mit einem Zobig (gegen einen kleinen Unkostenbeitrag), das Ende des Anlasses ist nach Belieben. Wir hoffen einige gesellige Stunden zum Wohlsein von Geist und der Seele zu verbringen. Wir wünschen Euch allen einen schönen und spannenden Nachmittag unter uns Turn Kameraden/Innen.

GAOF – Gemeindeverband Abfallbeseitigung Oberes Fricktal
Die 52. Abgeordnetenversammlung findet am Donnerstag, 19. Mai 2022, 19.30 Uhr, im Gasthaus «Zum weissen Rössli» in Eiken statt. Es werden folgende Traktanden behandelt: 1. Begrüssung durch den Präsidenten; 2. Verbandsgemeinden / Feststellung der Verhandlungsfähigkeit; 3. Wahl Stimmenzähler-/in und Tagespräsidenten/-präsidentin; 4. Protokoll der 51. Abgeordnetenversammlung vom 4. November 2021; 5. Geschäftsbericht 2021; 6. Jahresrechnung 2021; 6.1 Rechnung 2021 Abfuhr und Entsorgung; 6.2 Rechnung 2021 Betrieb Deponie; 6.3 Investitionsrechnung 2021; 7. Wahlen des Vorstandes, des Präsidiums und der Kontrollstelle für die Amtsperiode 2022 – 2025; 8. Informationen; 9. Anträge der Verbandsgemeinden; 10. Verschiedenes und Umfrage; Die Unterlagen zur Versammlung können vom 30. April bis 19. Mai 2022 auf den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden eingesehen werden