Die Gemeindeverwaltung und die Werkdienste Böztal bleiben vom Karfreitag, 3. April, bis und mit Ostermontag, 6. April, geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter Tel. 062 865 35 85. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen frohe Ostern.
Kehrichtabfuhr über die Feiertage
Die Kehrichtabfuhr in Effingen wird vom Ostermontag auf Donnerstag, 9. April, verschoben.
Deckbelagseinbau an der Poststrasse in Bözen
Der Einbau des Deckbelags an der Poststrasse in Bözen erfolgt am 14. und 15. April jeweils zwischen 5 und 18 Uhr. In der Kalenderwoche davor werden noch Vorarbeiten ausgeführt. Der Einbau des Deckbelags hat eine Vollsperrung zur Folge und wird in zwei Abschnitten ausgeführt. Details zu den Abschnitten finden Sie auf dem Situationsplan, welcher auf der Homepage www.boeztal.ch aufgeschaltet ist. Während den erwähnten Zeiten sind Autos ausserhalb der Baustelle auf öffentlichen Parkplätzen (Schulhaus, Gemeindehaus etc.) oder in Nebenstrassen zu parkieren. Der Fussgängerverkehr ist uneingeschränkt gewährleistet. Alle am Bauprojekt beteiligten Akteure sind bestrebt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Bei ungünstiger Witterung können sich die Arbeiten verschieben. Der neue Einbautermin wird frühzeitig mitgeteilt. Die direkten Anstösser wurden von der Gemeinde Böztal vorgängig über den Deckbelagseinbau informiert.
Demission Gemeinderat Alexander Zürcher
Alexander Zürcher hat aus persönlichen Gründen die Demission als Gemeinderat eingereicht. Der Gemeinderat nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis. Während seiner Amtszeit hat sich Alexander Zürcher mit grossem Engagement für die Anliegen der Gemeinde eingesetzt. Der Gemeinderat dankt ihm bereits heute herzlich für die geleistete Arbeit und das wertvolle Wirken zugunsten der Gemeinde Böztal. Eine offizielle Verabschiedung wird zu einem späteren Zeitpunkt im angemessenen Rahmen stattfinden.
Demission Gemeinderat Alexander Zürcher; Ersatzwahl am 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/29; Anmeldeverfahren
Aus persönlichen Gründen hat Alexander Zürcher, wohnhaft in Bözen, Gorgen 32, seine Demission als Mitglied des Gemeinderates per erfolgter Ersatzwahl eingereicht. Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2026/29 findet am 14. Juni 2026 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 30. April 2026 um 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann über die Website oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Räumliches Entwicklungsleitbild REL der Gemeinde Böztal
Mitwirkungsverfahren Räumliches Entwicklungsleitbild REL: Nach dem Zusammenschluss der vier Dörfer Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen zur Gemeinde Böztal ab dem 1. Januar 2022 gilt es, erstmals eine gesamthafte Nutzungsplanung zu erarbeiten, die schlussendlich aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung BNO bestehen wird. Die erste Phase des Planungsprozesses sieht die Erarbeitung eines Räumlichen Entwicklungsleitbildes vor, welches die räumlichen Zielvorstellungen und Bedürfnisse der Gemeinde Böztal als Ganzes, aber auch für die einzelnen Dörfer festlegt. Das Räumliche Entwicklungsleitbild liegt nun im Entwurf vor und wird der in-teressierten Bevölkerung im Rahmen des aktuellen Mitwirkungsverfahrens präsentiert und zur Mitwirkung freigegeben. Die Gemeindeversammlung Böztal hat einen Kredit für die Ausarbeitung des Räumlichen Entwicklungsleitbildes gutgeheissen. Die Planungsarbeiten zum Räumlichen Entwicklungsleitbild erfolgten seit dem 4. Dezember 2024 durch eine Planungskommission aus 10 gewählten Mitgliedern sowie Vertretern des Gemeinderates. Am 21. August 2025 fand ein Ziel-Workshop mit der Bevölkerung statt. Planungsrelevante Themen aus dem Workshop wurden in die Zielformulierungen aufgenommen. Der Gemeinderat Böztal verabschiedete das Räumliche Entwicklungsleitbild mit Beschluss 2025/853 an seiner Sitzung von 16. Dezember 2025.
Aktuell; Mitwirkungsverfahren: Der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsleitbildes (REL) wird im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens (§ 3 Baugesetz BauG) vom 27. April bis 26. Mai 2026 aufgelegt. Das Dokument kann während der Mitwirkungsfrist auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden oder unter www.boeztal.ch heruntergeladen werden. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zudem zur Öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die am Dienstag, 21. April 2026, 20 Uhr, im Gemeindesaal Bözen stattfindet. Hinweise und Vorschläge zum Entwurf können während der Mitwirkungsfrist von allen interessierten Personen schriftlich beim Gemeinderat, 5075 Hornussen, eingereicht werden. Ein Formular für die Eingaben kann auf der Homepage heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Böztal bezogen werden.
Baubewilligung
Anlässlich seiner Sitzung vom 23. März 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Köhler Thomas und Yvonne, Bözen; Teilüberdachung Terrasse, Lammellendachpergola