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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 14-2023

Ersatzwahl für ein Mitglied des
Gemeinderates Böztal vom 18. Juni 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 18. Juni 2023 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 05. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zu-sammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahl-fähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Wahlbüro Böztal

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen vom 18. Juni 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 18. Juni 2023 statt. Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Böztal oder Zeihen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten. Ferner sind die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Ge-setzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern un-terzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Böztal oder Zeihen bezo-gen werden oder auf der Homepage www.boeztal.ch heruntergeladen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Wahlvorschläge für die Kandidatur als Mitglied der Regionalen Steuerkommission Böztal - Zeihen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 05. Mai 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zu-sammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vor-schläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die An-zahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Das Wahlbüro

Öffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung Böztal sowie der Unterhaltsdienst sind über die Ostertage vom Donnerstag, 06. April ab 11.30 Uhr bis am Ostermontag, 10. April 2023 geschlossen. Ab Dienstag, 11. April 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Informationen erhalten Sie unter Tel 062 865 35 85. Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne Ostertage.

Kehrichtabfuhr Effingen am
Ostermontag

Im Ortsteil Effingen wird am kommenden Ostermontag, 10. April 2023 kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr fällt ersatzlos aus.