Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Mäßig bewölkt
20.2 °C Luftfeuchtigkeit: 100%

Sonntag
15.8 °C | 26.8 °C

Montag
13.6 °C | 27.1 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 14-2022

 

Unterbringung Ukrainerinnen und Ukrainer
Beim Gemeinderat und den Sozialen Dienste sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, bei welchen Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hilfe für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer anbieten möchten. Der Gemeinderat bedankt sich für das Engagement aus der Bevölkerung und kommt auf diese Hilfestellungen bei Bedarf gerne zurück. Der Bund weist dem Kanton ab sofort 200 bis 400 Personen pro Woche mit Schutzstatus S zu (Stand 14. März 2022). Diese werden zuerst in kantonalen Unterkünften untergebracht und später den Gemeinden zugewiesen. Aufgrund der aktuellen Lage und der hohen Zuwanderung von Schutzsuchenden ist es unabdingbar, dass die Gemeinden ebenfalls unverzüglich weitere Unterkunftskapazitäten prüfen. Der Gemeinderat prüft aktuell in den vier Ortsteilen weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Bei Fragen zu Unterbringungen in Privathaushalten von ukrainischen Staatsangehörigen und bei allen weiteren Anliegen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich an die Sozialen Dienste Böztal. Bei weiterführenden Fragen rund um das Asyl- und Flüchtlingswesen im Zusammenhang mit der Ukraine können Sie auf den Webseiten www.ag.ch/ukraine und www.sem.admin.ch Informationen abrufen. Die Webseiten werden laufend aktualisiert.

Gesucht Dolmetscher/in ukrainisch-deutsch
Im Zusammenhang mit der Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen und die damit verbundenen Themen, werden Personen gesucht, welche übersetzen können. Wer ukrainisch spricht und dabei helfen könnte, die Sprachbarrieren zu verringern, wird gebeten sich bei den Sozialen Dienste Böztal telefonisch 062 865 35 84 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. Besten Dank für die Unterstützung.

Verabschiedung Leiter Regionales Steueramt und Nachfolge
Der Steueramtsvorsteher Roger Müller hat am 31. März 2022 seinen letzten Arbeitstag. Er übernimmt die Abteilung Steuern in einer grösseren Aargauer Gemeinde. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam bedauern diesen Weggang sehr. Wir bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen Roger Müller alles Gute für die berufliche und private Zukunft. Für die Nachfolge konnte die bisherige Stellvertreterin Sarah Gering gewonnen werden. Sie überzeugt mit der nötigen Sachkompetenz und übernimmt die Leitung des Regionalen Steueramtes auf 1. April 2022. Sina Heuberger, Lernende der Gemeindeverwaltung Böztal im 3. Jahr, wird ihre Lehre im Juli 2022 abschliessen. Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal freuen sich sehr, dass Frau Heuberger am 01. August 2022 als Sachbearbeiterin auf dem Regionalen Steueramt beginnen wird und der jungen Kauffrau im Anschluss an das Lehrverhältnis eine Anstellung angeboten werden konnte. Wir wünschen Frau Gering und Frau Heuberger einen guten Start.

Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung mit den Standorten Bözen und Hornussen sowie die technischen Betriebe sind über die Ostertage vom Donnerstag 14. April ab 16.00 Uhr bis am Ostermontag 18. April 2022 geschlossen. Ab Dienstag 19. April 2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Die Gemeindeverwaltung wünscht alle Einwohnerinnen und Einwohner schöne Ostertage.

Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!

Leinenpflicht für Hunde
Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24. Februar 2009 § 19 Schutz vor Störungen) 1. Wildtiere sind vor Störungen zu schützen. 2. Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die Vermeidung und Beseitigung von Störungen, insbesondere über streunende Hunde und Katzen. Die Kosten allfälliger Massnahmen tragen die Verursachenden. Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September 2009 § 21 Leinenpflicht für Hunde (§ 19 AJSG) 1. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente auf den Spaziergängen mit Ihrem Hund.

Akontorechnungen Wasser-/Abwassergebühren
Aufgrund der Fusion sowie der Systemumstellung auf eine neue Gemeindesoftware ist es in diesem Jahr leider nicht möglich Akontorechnungen für Wasser-/Abwassergebühren zu stellen. Das heisst, dass im Jahr 2022 einfach eine Schlussrechnung gestellt wird. Ab dem Jahr 2023 werden jeweils 3 Akontorechnungen sowie 1 Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Baugesuche
Bözen, 29. März 2022; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; Bauherrschaft: Christoph Bieri, Dellenstrasse 4, 5076 Bözen
Projektverfasser: Christoph Bieri, Dellenstrasse 4, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Christoph Bieri, Dellenstrasse 4, 5076 Bözen; Bauobjekt: Aufstockung Dach (Attika); Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2719, Dellenstrasse 4 • Bauherrschaft: Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch; Projektverfasser: Pro Natura Aargau, Inès Röthele, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch; Grundeigentümer: Anita und Reto Kägi, Kappenhübel 86, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Anlage von 2 Amphibientümpeln; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4229, Kappenhübel 86; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Kaspar Guggenbühl, Hinterdorf 8, 5076 Bözen; Projektverfasser: Kaspar Guggenbühl, Hinterdorf 8, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Kaspar Guggenbühl, Hinterdorf 8, 5076 Bözen; Bauobjekt: Projektanpassung Umbau/Erweiterung Einfamilienhaus und Remise; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2955, Hinterdorf 64; Öffentliche Auflage vom 01. April 2022 bis 02. Mai 2022; im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bözen, 31. März 2022 Gemeinderat

Öffnungszeiten der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln
während der Frühlingsferien 2022
Besuchen Sie uns auch während der Frühlingsferien: Dienstag, 12. + 19. April geschlossen; Mittwoch, 13. + 20. April geöffnet; Samstag, 9. + 16. + 23. April geöffnet; Vorankündigung: Frühlings-Ausstellung Samstag, 30. April, von 9.30 bis 11.00 Uhr; Das Bibliotheksteam www.bibliothek-eiken.ch

GV Procap Fricktal
Unsere Generalversammlung findet am Samstag, 23. April, um 14 Uhr im Restaurant Rössli in Eiken statt. Die Einladungen sind an alle Aktiv-, Solidar- und Kollektivmitglieder anfangs März verschickt worden. Bitte beachten sie die Anmeldefrist bis am 9. April. Anmeldungen zu Generalversammlung bitte an Trix Lenzin, Pilger 118, 5062 Oberhof,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Mit der Einladung zur Generalversammlung haben alle Aktiv- und Solidarmitglieder zusätzlich unser Jahresprogramm mit dem Anmeldezettel erhalten. Bitte senden sie auch dieses Formular an oben genannte Adresse bis am 9. April zurück. Wir freuen uns, auf viele Teilnehmer an unserer Generalversammlung und auch auf viele Begegnungen während dem Jahr. Vorstand Procap Fricktal