Die Altpapiersammlung in Bözen und Elfingen findet am Samstag, 06. April 2024 statt. Bitte stellen Sie die Papier- und Kartonbündel rechtzeitig am Strassenrand bereit. Die «alti Füürwehr Bözen» dankt Ihnen für Ihre Unterstützung. Die Altpapiersammlung in Effingen wird neu organisiert. Der Gemeinderat orientiert, sobald die Details bekannt sind.
Temporeduktion 50 km/h auf der Söhrentalstrasse
Der Gemeinderat hat nach Vorliegen von Verkehrsmessungen beschlossen, auf der Söhrentalstrasse in Bözen im Bereich der Bauzone das Tempo von 80 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Die Signaltafeln werden in den nächsten Wochen gesetzt. Gemeinderat Böztal
Öffnungszeiten der Verwaltung über die Ostertage
Die Gemeindeverwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste sind von Karfreitag, 29. März 2024 bis und mit Montag, 01. April 2024 geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu entnehmen Sie unter Tel. 062 865 35 85. Wir wünschen allen Böztalerinnen und Böztalern frohe Ostertage.
Kehrichtabfuhr Effingen am Ostermontag
Die Kehrichtabfuhr am Ostermontag, 01. April 2024 in Effingen entfällt aufgrund des Feiertages. Der Abfuhrtag wird ersatzlos gestrichen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!
Leinenpflicht für Hunde
Wir machen Sie höflich darauf aufmerksam, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente während den Spaziergängen mit Ihrem Hund.
Baugesuche
Hornussen, 26. März 2024; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Eduard Gysin, Lenzgasse 40, 4056 Basel; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Grundeigentümer: Eduard Gysin, Lenzgasse 40, 4056 Basel; Bauobjekt: Ersatz Oelheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung); Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2086, Söhrentalstrasse 2; • Bauherrschaft: Michael Herzog, Langacherhof 225, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Keller Bauingenieure AG, Libellenweg 7, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer: Herzog Agrar AG, Langacherhof 225, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Rückhaltebecken; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 725, Langacherhof; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 29. März 2024 bis 29. April 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 28. März 2024 – Gemeinderat