Nach der Erteilung der Baubewilligung für die Anschlussleitung nach Frick wurde mit den ersten Arbeiten begonnen. Bis Anfang April 2025 werden Spülbohrungen vorgenommen. Im Anschluss startet der Leitungsbau zwischen der ARA Hornussen und der Bachquerung Staffeleggbach, weiter dann die Lei-tungsbrücke über den Staffeleggbach und die Fertigstellungsarbeiten. Es wird mit einer Bauzeit bis Ende Juni 2025 gerechnet, die Ausführungen der Bauarbeiten sind witterungsabhängig.
Baugesuch
Bauherrschaft: Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch; Projektverfasser: creaNatira GmbH, Jamyra Gehler, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch; Grundeigentümer: Francesco Tucci, Fliederweg 21, 5074 Eiken, Dieter Brogle, Kirchmattstrasse 24, 5064 Wittnau; Bauobjekt: Sanierung Weiher; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4103, 5077 Elfingen; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 14. März 2025 bis 14. April 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 13. März 2025. Gemeinderat