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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2024

Sitzung Abwasserverband vom 06. März 2024

Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sitzung vom 06. März 2024: 1. Rechnung Abwasserverband 2023; Genehmigung; Beschlüsse des Vorstandes vom 06. März 2024 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 13. Mai 2024, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand des Abwasserverbandes

Hundekot in Wohnquartieren

Wieder sind neue Meldungen bezüglich Verunreinigungen durch Hundekot bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen. Dieses Mal im Gebiet Gorgen in Bözen und auf dem Müliberg in Hornussen. Auf dem Gemeindegebiet stehen rund 55 Robidog-Behälter zur Verfügung. Es sind alle Hundehalter*innen gebeten, davon Gebrauch zu machen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entsorgen. Wieder einmal ein grosses Dankeschön an alle Hündeler, die für die Sauberkeit unserer Wohnquartiere, Spielplätze und Wege besorgt sind. Alle fehlbaren Hundebesitzer*innen dürfen sich diese gerne zum Vorbild nehmen, vielen Dank!

Baugesuche

Hornussen, 12. März 2024; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Projektverfasser: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Bauobjekt: Erstellung Sichtschutzwand; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2687, Kirchweg 8; Öffentliche Auflage vom 15. März 2024 bis 15. April 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.