Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029; Wahltermin und Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt: • Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann • Finanzkommission (3 Mitglieder) • Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) • Stimmenzähler (4 Mitglieder, 2 Ersatzmitglieder). Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 04. April 2025, spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann auf der Website der Gemeinde Böztal oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Auf der Rückseite des Formulars ist die Wahlannahmeerklärung zu unterzeichnen. Weiter ist bei den Einwohnerdiensten Böztal ein Wahlfähigkeitsausweis anzufordern. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (exklusiv Gemeinderat) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Wahlbüro Böztal
Gemeinderatswahlen 2025, Esther Röthlin tritt nicht mehr an
Gemeinderätin Esther Röthlin wird für die kommende Amtsperiode 2026/29 nicht mehr für den Gemeinderat kandidieren. Nach sieben Jahren Ratstätigkeit (von 2019 bis 2021 Gemeinderätin bzw. Gemeindeammann in Elfingen, ab 2022 Gemeinderätin für Böztal) wird sie sich nun wieder vermehrt der Familie und anderen Projekten widmen. Esther Röthlin betreut unter anderem die Ressorts Liegenschaften, Kultur, Gesundheit und Friedhof. Ihre Aufgaben wird sie bis zum Ende der laufenden Amtsperiode mit dem gewohnten Elan weiterführen.
Wasserversorgung
Gemäss dem aktuellen Untersuchungsbericht Trinkwasser (Amt für Verbraucherschutz) wurde bei der Auswertung der Wasserproben im Grundwasserpumpwerk Mühlimatt Bözen eine Überschreitung des Abbauproduktes Chlorothalonil-Metabolit R 471811 festgestellt. Alle anderen Proben ergaben ei-nen einwandfreien Befund. Beim Konsum von Trinkwasser mit Höchstwertüberschreitung besteht keine Gesundheitsgefahr, es kann unbedenklich verwendet werden. Zudem bezieht die Gemeinde ca. 60 % des Trinkwassers von der Quelle Mülihalde, Hornussen, bei welcher das Abbauprodukt R 471811 nicht nachgewiesen werden konnte. Die Qualität der Wasserproben ist ansonsten einwandfrei. Der Gemeinderat dankt Brunnenmeister Heinz Heuberger für seinen täglichen Einsatz zugunsten des Trinkwassers in unserer Gemeinde.
Häckseldienst
Der nächste Häckseldienst findet am Montag, 24. März statt. Wer den Häckseldienst in Anspruch nehmen will, meldet seinen Bedarf per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 079 795 09 05.
Papiersammlung
Die Papiersammlung in Bözen, Effingen und Elfingen, welche von der «alte Füürwehr Bözen» durchgeführt wird, findet am Samstag, 05. April 2025 statt. Bitte stellen Sie das Altpapier und den Karton rechtzeitig bereit.
Baugesuch
Bauherrschaft: Wolter Andrea, Gorgen 16, 5076 Bözen; Projektverfasser: Erb+Müller+Peter AG, Im Bühl 15, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Wolter Andrea, Gorgen 16, 5076 Bözen; Bauobjekt: Abbruch Abstellraum und Ersatz Stützmauer; Ortslage: Parzelle Böztal Nr. 2703, Gorgen 16, 5076 Bözen. Öffentliche Auflage vom 28. Februar 2025 bis 31. März 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 27. Februar 2025. Gemeinderat