Der Gesamtsteuerabschluss schliesst mit einem Ertrag von CHF 8’077’999.00 gegenüber dem Budget von CHF 7’297’900.00 um CHF 780’099.00 oder 10.68% besser ab als budgetiert. Die Ein-kommens- und Vermögenssteuern des Rechnungsjahres liegen CHF 610’411.00 über dem Budget. Die Aktiensteuern liegen rund CHF 52’521.00 über dem budgetierten Ertrag. Weitere Mehreinnahmen sind bei den Grundstückgewinnsteuern, Quellensteuern und den Erbschafts- und Schenkungssteu-ern zu verzeichnen.
Baugesuche
Bauherrschaft: Dettwiler Mike und Lume, Mülihaldenweg 473, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Dettwiler Mike und Lume, Mülihaldenweg 473, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Dettwiler Mike und Lume, Mülihaldenweg 473, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Entfernung Steingarten, Erstellen Stützmauer; Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 311, Mülihaldenweg 473, 5075 Hornussen. • Bauherrschaft: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen; Projektverfasser: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen, Basler Christina, Kirchhalde 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Dachsanierung mit PV-Aufdachanlage; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2111 und 2770, Oberdorf 4 und 6, 5076 Bözen. Öffentliche Auflage vom 14. Februar 2025 bis 17. März 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 13. Februar 2025. Gemeinderat