Dominique Kamber, Co-Schulleiterin an den Schulen Böztal und Klassenlehrerin am Schulstandort Bözen, hat ihre Anstellungen per 31. Juli 2025 gekündigt. Seit August 2020 führt sie im Team die Schulen Böztal in einem Pensum von 45%, daneben ist sie seit 2019 als Klassenlehrerin tätig. Der Gemeinderat und das Lehrerteam bedauern den Weggang sehr und danken Dominique Kamber für ihren grossen Einsatz an den Schulen Böztal. Die offizielle Verabschiedung wird auf einen Zeitpunkt vor den Sommerferien geplant. Wir wünschen Dominique Kamber schöne letzte Monate an den Schulen Böztal und für die Zukunft beruflich und privat alles Gute!
Korrigendum Seniorenmittagstisch Bözen
Im Mitteilungsblatt Ausgabe Februar 2024 sind die nächsten beiden Daten für den Mittagstisch der Senioren in Bözen publiziert. Leider ist der Redaktion hier ein Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Die nächsten Mittagstische finden statt am: – 28. Februar 2025 im Restaurant Bären» – 28. März 2025 im Restaurant Bären (nicht wie vermerkt im Restaurant Post!).
Baugesuch
Bauherrschaft: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen; Projektverfasser: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Basler Sabrina und Markus, Oberdorf 6, 5076 Bözen; Bauobjekt: Dachsanierung mit PV-Aufdachanlage; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2111 und 2770, Oberdorf 4 und 6, 5076 Bözen. Öffentliche Auflage vom 07. Februar 2025 bis 10. März 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 06. Februar 2025. Gemeinderat