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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 05-2025

Sirenentest 2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.15 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei Sirenenalarm. Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die APP auf Ihr Smartphone www.alert.swiss.

Notfalltreffpunkte (NTP)

In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkte.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Büeler Charles und Tomarchio Antonia, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Büeler Charles und Tomarchio Antonia, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Büeler Charles und Tomarchio Antonia, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Überdachung Garagenvorplatz; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2713, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen. • Bauherrschaft: Hasler Uli, Hauptstrasse 30, 5076 Bözen; Projektverfasser: Tiba AG, Hammerstrasse 26, 4410 Liestal; Grundeigentümer: Hasler Gertrud und Uli, Hauptstrasse 30, 5076 Bözen; Bauobjekt: PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2124, Hauptstrasse 30. • Bauherrschaft: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Projektverfasser: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Grundeigentümer: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Bauobjekt: Einbau 3½-Zimmerwohung; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 131, Hauptstrasse 33; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Conquest AG, August-Riniker-Strasse 72, 5245 Habsburg; Projektverfasser: Architektur Fischer, Scherrer + Partner, Kohlackerstrasse 17, 5103 Möriken-Wildegg; Grundeigentümer: Ramona Santini, Feldstrasse 17, 5507 Mellingen; Bauobjekt: Neubau von zwei EFH mit Pool und Doppelgarage; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5327, Tüele. Öffentliche Auflage vom 31. Januar 2025 bis 03. März 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 30. Januar 2025. Gemeinderat