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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 04-2026

Steuererklärung 2025 und provisorische Rechnungen 2026 –
Wichtige Informationen

Versand der Unterlagen und
Einreichefristen

Ab dem 26. Januar 2026 werden die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2025 versendet. Die Steuererklärung ist fristgerecht beim Steueramt Böztal einzureichen. Die Steuererklärung natürlicher Personen für das Jahr 2025 ist gemäss § 180 Abs. 1 StG bzw. § 65 Abs. 1 StGV bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. • Bis 30. Juni 2026 werden keine Mahnungen versendet. • Für Fristerstreckungen bis zu diesem Datum müssen keine Gesuche eingereicht werden. • Gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen frühestens ab 1. Juli 2026. Ausgenommen sind Spezialsteuern wie beispielsweise die Grundstückgewinnsteuer.

Terminprobleme – Fristerstreckung über das Internet

Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung können online beantragt werden unter: www.ag.ch/efristerstreckung. Für die Identifikation wird entweder benötigt: • der persönliche Code (auf Seite 1 der Steuererklärung, links mittig aufgedruckt), oder • das Geburtsdatum. Über den QR-Code auf Seite 1 der Steuererklärung gelangen Sie direkt zur Seite «Fristerstreckung beantragen».

Neue Online-Steuererklärung:
eTAX AARGAU

Ab dem Jahr 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für natürliche Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch diese neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung: • einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt werden, • elektronisch eingereicht werden, • über das Smart Service Portal genutzt werden, • mittels AGOV (Authentifizierungsdienst) sicher angemeldet werden. Die Einreichung der Steuererklärung in Papierform bleibt weiterhin möglich.

Keine Originalbelege einreichen

Bitte reichen Sie keine Originalbelege, sondern ausschliesslich Kopien ein. Die eingereichten Papierunterlagen werden nach dem Einscannen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Provisorische Rechnungen 2026

Im Februar 2026 werden die provisorischen Rechnungen 2026 versendet. Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen; dieser Termin gilt als allgemeiner Fälligkeitstermin. Im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallanzeige über die (noch) geschuldeten provisorischen Steuern der laufenden Steuerperiode. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Sirenentest 2026

Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch aus­serhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter
http://www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Weitere wichtige Informationen

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS (www.alert.swiss) und laden Sie die App auf Ihr Smartphone.

Notfalltreffpunkte (NTP)

In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Baugesuche

Hornussen, 20. Januar 2026. Publikation und öffentliche Auflage; gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Ralph und Monika Mettier, Schwerzbrünnlistrasse 401, 5078 Effingen; Projektverfasser: Ralph und Monika Mettier, Schwerzbrünnlistrasse 401, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Ralph und Monika Mettier, Schwerzbrünnlistrasse 401, 5078 Effingen; Bauobjekt: Gewächshaus; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5685, Schwerzbrünnli­strasse 401.• Bauherrschaft: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Projektverfasser: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Grundeigentümer: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Bauobjekt: Einbau 1.5 Zimmer Wohnung im Erdgeschoss; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 131, Hauptstrasse 32; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Gilliéron Daniel, Bühlstrasse 10, 5076 Bözen; Projektverfasser: Gilliéron Daniel, Bühlstras­se 10, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Gilliéron Daniel und Anna, Bühlstrasse 10, 5076 Bözen; Bauobjekt: Einbau von zwei Garagentoren; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2049, Bühlstrasse 10; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 23. Januar 2026 bis 23. Februar 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen – Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 22. Januar 2026. Gemeinderat

Kinderfasnacht Böztal

Es ist wieder soweit, es ist Fasnachtszeit! Die farbigen und lustvollen Tage machen auch in unserem Dorf Halt. Wir freuen uns auf zahlreiche verkleidete, maskierte und fröhliche Kinder und Erwachsene! Am Samstag, 31. Januar, startet der Umzug um 14 Uhr beim Mettler Verkaufsladen in Hornussen und führt, stimmungsvoll begleitet durch die Guggenmusig, durchs Dorf bis zur Turnhalle. Im Anschluss feiern wir mit Musik, Tanz, Spiel und Spass in der Turnhalle Hornussen. Für Speis und Trank ist natürlich auch gesorgt. Wir freuen uns auf viele kleine und grosse Fasnächtler! Elternverein Böztal und IG zäme in Hornussen