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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 04-2025

Auflösung des Vertrages für das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen

Die Gemeinden Böztal und Zeihen führen seit 2001 ein gemeinsames Steueramt. Die Gemeinderäte Böztal und Zeihen haben im Dezember 2024 einvernehmlich beschlossen, getrennte Wege zu gehen. Der Zusammenarbeitsvertrag wurde per 31. Dezember 2025 gekündigt. Das Steueramt ist mit grossen personellen Herausforderungen konfrontiert. Die Überbrückung von Vakanzen durch den Beizug externer Fachkräfte erschwert die Amtsführung. Die beiden Gemeinderäte sind deshalb übereingekommen, sich neu auszurichten. Der Gemeinderat Böztal ist überzeugt, dass das Steueramt Böztal seine Aufgaben künftig bestens bewältigen kann. Das gemeinsame Steueramt Böztal-Zeihen ist in der Gemeindeordnung Böztal festgehalten. Mit der Auflösung der Zusammenarbeit muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Dieses Geschäft wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 traktandiert. Am 18. Mai 2025 wählt die Gemeinde Böztal eine eigene Steuerkommission für die Gemeinde Böztal für die Amtsperiode 2026 bis 2029.

Vermessungsarbeiten Hauptstrasse Bözen – Hornussen

Im Zeitraum vom 28. bis 30. Januar 2025 werden durch das Vermessungs- und Ingenieurbüro Lerch Weber AG, Trimbach, die Vermessungsarbeiten der bestehenden Anlagen (z.B. Strasse, Werkleitungsschächte und dgl.) und die Geländeaufnahmen der angrenzenden Felder (Breite: max. 1 bis 2 Meter ab Strassenrand) der Hauptstrasse, beginnend ab dem Mettler-Areal bis kurz vor dem Gasthaus zur Post, durchgeführt. Zusätzlich werden noch einige, wenige Schachtdeckel ausserhalb des Strassenperimeter aufgenommen. Dies geschieht im Rahmen des Projektes «K116, Belagsanierung und Bachdurchlässe». Die Zugänglichkeiten zu den einzelnen Parzellen und Liegenschaften, sowie die Durchfahrt der Hauptstrasse und des Radweges wird immer gewährleistet. Für die Ausführung der erwähnten Vermessungsarbeiten ist jedoch unumgänglich, dass die Firma Lerch Weber AG die privaten Felder und Parzellen entlang der Hauptstrasse betritt. Es werden jedoch keine Landschäden an den privaten und öffentlichen Grundstücken entstehen, da für diese Vermessungsarbeiten keine Grabarbeiten oder ähnliches notwendig sind. Die direkt betroffenen Grundeigentümer werden in den nächsten Tagen durch das Ingenieurbüro telefonisch über die geplanten Vermessungsarbeiten informiert.

Sirenentest am 5. Februar 2025

Am 5. Februar findet von 13.30 bis 14.00 Uhr landesweit die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrol-le wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf den Seiten 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierung, Unterstützung erhalten. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Baubewilligungen

Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Stefan und Denise Stuber, Elfingen; Photovoltaik-Anlage an Fassade • Reto und Stefanie Giger, Bözen; Neubau Einfamilienhaus.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Leimgruber Patric und Lutz Melanie, Steinler 6, 5076 Bözen; Projektverfasser: Leimgruber Patric und Lutz Melanie, Steinler 6, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Leimgruber Patric und Lutz Melanie, Steinler 6, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Spielplatz; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 3013, Steinler 6, 5076 Bözen; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 24. Januar 2025 bis 24. Februar 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 23. Januar 2025. Gemeinderat