Mit grosser Freude konnte Fredy Rubin als neuer Leiter der Bauverwaltung gewonnen werden. Herr Rubin wird seine Stelle am 01. Februar 2026 antreten und bringt ein breites Fachwissen mit. Nach der Einarbeitung durch Markus Schlatter wird Herr Rubin die Bauverwaltung zusammen mit Marlene Müller führen. Markus Schlatter wird sodann als Stellvertretung bei Ferienabwesenheiten in der Bauverwaltung aktiv sein.
Werkdienst
Nach dem Abschied von Joscha Hausherr hat David Schütz die Leitung übernommen. Wir sind dankbar, dass wir eine interne Nachfolgelösung finden konnten. Als Ergänzung des Teams konnte Herr Loris Peter per 01. Februar 2026 eingestellt werden. Wir freuen uns, dass wir mit ihm eine tolle Lösung finden konnten, welche optimal in die Zusammensetzung des Werkdiensts passt. Als gelernter Forstwart und diplomierter Landwirt bringt er für seine Tätigkeit beste Voraussetzungen mit.
Baubewilligung
Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Leuenberger Erich und Welti Bryony, Elfingen; Einbau Schwedenofen.
Baugesuche
Hornussen, 13. Januar 2026; Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Daniel Hunziker, Dorfstrasse 24, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Daniel Hunziker, Dorfstrasse 24, 5077 Elfingen; Grundeigentümer: Daniel und Corinne Hunziker, Dorfstrasse 24, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Nivellierung Gartenfläche, Einbau Terrassentüre, PV-Anlage, Dachfenster, Wärmepumpe (innen); Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4497, Dorfstrasse 24. Öffentliche Auflage vom 16. Januar 2026 bis 16. Februar 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 15. Januar 2026. Gemeinderat