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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 5-2024

Mitwirkungsverfahren Bau- und Strassenlinienplan ­Kraftwerkstrasse

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Mitwirkung durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan Kraftwerkstrasse. Der vorerwähnte Bau- und Strassenlinienplan liegt während 4 Wochen vom 1. Februar bis 28. Februar 2024 jeweils während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Auskunft erteilt der Gemeindeverwalter. Innerhalb der Frist können beim Gemeinderat schriftliche und begründete Einwendungen und Vorschläge eingereicht werden, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Gemeinderat Augst

Erneuerungswahl des Schulrates

Die Gemeindewahlen werden vom Gemeinderat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Gemeinden ab. Folgender Wahltermin wird empfohlen: 9. Juni 2024: Wahl der Mitglieder des Schulrates für die Amtsperiode 1. August 2024 bis 31. Juli 2028. Der Gemeinderat setzt den Wahltermin gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest. Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl der Mitglieder des Schulrates die Stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 8. April 2024 bis 12 Uhr dem Gemeinderat einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Die-se sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvor-schlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vor-geschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt. Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab. Gemeinderat

Erneuerungswahl der Mitglieder des Wahlbüros

Die Gemeindewahlen werden vom Gemeinderat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Gemeinden ab. Folgender Wahltermin wird empfohlen: 9. Juni 2024: Wahl der Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028. Der Gemeinderat setzt den Wahltermin gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest. Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl der Mitglieder des Wahlbüros die Stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 8. April 2024 bis 12 Uhr dem Gemeinderat einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Die-se sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvor-schlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vor-geschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt. Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab. Gemeinderat

Suppentag im Romana

Kommen Sie am Samstag, 3. Februar von 11.30 – 14 Uhr ins Romana. Eine fröhliche Gemeinschaft erwartet Sie. Für einen hausgemachten Beitrag ans Kuchenbuffet sind wir dankbar. Auf Ihren Besuch freuen wir uns! Den Erlös übergeben wir CSI, Christian Solidarity, Schweiz. Wussten Sie, dass in über 50 Ländern, Millionen von Christen verfolgt, diskriminiert oder vertrieben werden? Das Suppenteam