Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Augst
Die Benutzungsdauer der Grabstätten auf dem Friedhof Augst ist begrenzt. Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement beträgt für einfach belegte Grabstätten die Grabesruhe 20 Jahre. Für Urnen, die in bereits belegten Grabstätten vor Ablauf der ordentlichen Grabesruhe beigesetzt wurden, gilt demnach eine verkürzte Ruhezeit. Es besteht kein Anspruch darauf, die Urnen nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe respektive verkürzten Ruhezeit auf einem neuen Grabfeld beizusetzen. Der Gemeinderat hat die Räumung der nächsten Gräber für April 2022 vorgesehen. Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert. Erdgräber mit Beerdigungsjahren von 1987 – 1999 (Grabnummern 1 – 25); Urnenerdgräber mit Beerdigungsjahren 1991 – 2001 (Grabnummern 29 – 58). Die Gemeinde bittet die Angehörigen, das Grab bis spätestens Ende März 2022 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos verfügen. Bei allfälligen Fragen erteilt die Gemeindeverwaltung Augst (Tel. 061 816 97 77,
Vereinigung Pro Augst
Die Schule Augst muss leider wegen der aktuellen Corona-Lage die Teilnahme am diesjährigen Weihnachtssingen absagen. Wir möchten die Gelegenheit trotzdem nutzen, Sie zu einem Glühwein oder warmen Tee rund um den schönen Weihnachtsbaum einzuladen. Treffpunkt am 15. Dezember um 18.30 Uhr beim Ehinger Hof.