Römerfest 26./27. August 2023
Am kommenden Wochenende vom 26./27. August 2023 findet in der Römerstadt Augusta Raurica das alljährliche Römerfest statt. Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten muss die Giebenacherstrasse für den Durchgangsverkehr an beiden Tagen gesperrt werden. Allen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern wurden Zufahrtskarten und Fussgängerpassierscheine zugestellt. Mit letzteren können sie das Fest gratis besuchen. Einwohnerinnen und Einwohner von Augst haben die Möglichkeit, in begrenzter Zahl weitere Eintrittskarten zu einem ermässigten Preis von CHF 6.00 pro erwachsene Person (Jugendliche ab 6 bis 17 Jahren zu CHF 3.50) auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die Eintrittskarten sind während den üblichen Schalteröffnungszeiten erhältlich und bar zu bezahlen (unbenutzte Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet). Weitere Informationen erteilt die Römerstadt unter www.augusta-raurica.ch oder telefonisch unter 061 552 22 22.
Kunststoffsammlung
Dienstag, 29. August. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Bäckerei Gaugler und Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis spätestens am 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle, in den Sammelsack werfen. GAF
Seniorennachmittag
Zu unserem kommenden Seniorennachmittag lade ich Euch ganz herzlich ein. Wir treffen uns am Freitag, 1.September, um 14 Uhr im Romana. Surprise ist unser Thema. Menschen, die Armut, Ausgrenzung und Obdachlosigkeit aus eigener Erfahrung kennen, erzählen uns aus ihrem Leben. Auch Gäste und junge Senioren sind ganz herzlich willkommen. Anschliessend gemütliches Beisammensitzen. Auf diesen Nachmittag freuen sich: Frauenverein Augst – Vreni Hartmann
Gemeinschafts - Schiesssportanlage Rauschenbächlein
Letzte Obligatorische Übungen 2023: Die letzten obligatorischen Schiessen 2023 Gewehr 300 m Pistole 25 m finden statt: • Donnerstag, 24. August, 17.30 – 19.30: 300m/25m; • Donnerstag, 31. August, 17.30 – 19.30 300m/25m; Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis ( Pass, ID, Führerschein ), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz; • Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Bedingungen: Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung – Schiesssport Rauschenbächlein, Vorstand und Schützenmeister