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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2026

Erwahrung der Gemeinderatsersatzwahl

Die Rechnungsprüfungskommission Augst ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) gemäss § 15 die Erwahrungsin­stanz von Wahlen in den Gemeinderat. Am Sonntag, 14.06.2026, wurde für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2028 in den Gemeinderat Augst bei einem absoluten Mehr von 141 Stimmen Philipp Kläy mit 267 Stimmen gewählt. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben. Die Rechnungsprüfungskommission Augst hat die Wahl am 22.06.2026 erwahrt.

Ersatzwahl in die
Rechnungsprüfungskommission

Herr Philipp Kläy hat als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission per Ende Juni 2026 aufgrund seiner Wahl in den Gemeinderat demissioniert. Der Gemeinderat dankt Herrn Kläy für die langjährige, zuverlässige

Mitarbeit. Für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2028 wird daher eine Ersatzwahl in die Rechnungsprüfungskommission auf den 27. September 2026 festgesetzt. Da gemäss Gemeindeordnung für diese Wahl die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 27. Juli 2026 bis 18.00 Uhr dem Gemeinderat einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt.

Kunststoffsammlung

Dienstag, 30. Juni. Kunststoffsammelsack-
Verkaufsstelle: Gemeindeverwaltung. GAF