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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2026

Ersatzwahl in den Gemeinderat

Für die auf den 14. Juni 2026 angesetzte Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die restliche Amtsperiode vom 01.07.2026-30.06.2028 wurde Herr Philipp Kläy, Rhygarten 3, 4302 Augst, bei einem absoluten Mehr von 141 Stimmen mit 267 Stimmen gewählt. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Ergebnisse Abstimmungen und
Wahlen vom 14. Juni 2026

Augst hat bei den eidgenössischen Abstimmungen vom 14. Juni 2026 folgendermassen gestimmt: – Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative): 199 Ja-Stimmen (47.61%); 219 Nein-Stimmen (52.39%). – Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG): 220 Ja-Stimmen (54.73%); 182 Nein-Stimmen (45.27%). Augst hat bei den kantonalen Abstimmungen vom 14. Juni 2026 folgendermassen gestimmt: – Formulierte Verfassungsinitiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)» vom 5. Dezember 2024: 209 Ja-Stimmen (55.44%); 168 Nein-Stimmen (44.56%). – Formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» vom 7. November 2024: 172 Ja-Stimmen (44.79%); 212 Nein-Stimmen (55.21%). – Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden, Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung: 192 Ja-Stimmen (53.04%); 170 Nein-Stimmen (46.96%). Augst hat bei der Ersatzwahl des Regierungsrates vom 14. Juni 2026 folgendermassen gewählt: – Matthias Liechti: 181 Stimmen; – Philipp Schoch: 159 Stimmen; vereinzelte Stimmen: 1 Stimme.

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen: – Kredit für die Werkleitungsarbeiten (Wasser) in der Sichelenstrasse und in der Giebenacherstrasse über CHF 155 000.-. – Kredit für die Werkleitungsarbeiten (Wasser) im Schiffländeweg, im Oberen Gallezenweg und in der Gallezenstrasse über CHF 920 000.-. Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 73 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten.

Sträucher und Hecken zurückschneiden

Die Eigentümerschaften von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Trottoirs und Wegen sind gehalten, ihre an Strassen, Trottoirs und Wegen stehenden Bäume und Sträucher, Hecken und auch Bepflanzungen periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Die Grenzabstände für Grünhecken und Bäume sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) § 130 bis 134 geregelt (Privatrecht). Für die übrigen Einfriedungen (nicht Grünhecken) gelten § 92 bis 99 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG). Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken etc. beeinträchtigt werden. Die Gemeinde ersucht die Grundeigentümerschaften, den Rückschnitt bis Ende August 2026 vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Zurückschneidens entstehen, die Grundeigentümerschaften haftbar gemacht werden können. Der Rückschnitt ist unter Beachtung der geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen vorzunehmen. Die Gemeinde dankt für die verständnisvolle Mithilfe und für die Befolgung der erwähnten Vorschriften im Interesse der Verkehrssicherheit.