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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2023

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen: • Kredit für die Umnutzung der Abwartwohnung im Schulhaus über CHF 75’000.- (inklusive Mobiliar) – Kredit für eine Wohnungssanierung (Poststrasse 5; ehem. Alterswohnungen) über CHF 35’000.- –Kredit für die Planungsarbeiten zur Entwicklung des Ehingerhofs über CHF 400’000.-.; Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 69 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten. Gemeinderat

Sträucher und Hecken ­zurückschneiden

Jedes Jahr werden die Grundstückbesitzer und -besitzerinnen daran erinnert, dass Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Fusswegen zurückgeschnitten werden müssen. Diese Massnahme dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Ebenso dürfen auch Strassenlampen, Verkehrssignale und Hydranten nicht durch Pflanzen verdeckt werden. Im Bereich von Strassenkreuzungen und Einmündungsbereichen ist das Einhalten dieser Vorschriften besonders wichtig, da an diesen Orten die Sicht für die Verkehrsteilnehmer oftmals eingeschränkt ist. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu hält dazu fest, dass Grundeigentümer und -eigentümerinnen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigenden Pflanzen nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen auf der Strasse kommt. Im Weiteren erschweren nicht korrekt zurückgeschnittene Hecken und Sträucher auch die Unterhaltsarbeiten, wie z. B. das Wischen oder das Schneeräumen. Bei engen Strassen sind auch die grösseren Fahrzeuge, wie z. B. der Kehrichtwagen eingeschränkt. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Dienstag, 20. Juni. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Bäckerei Gaugler und Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis spätestens am 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle, in den Sammelsack werfen. GAF