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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2024

Planauflageverfahren Bau- und Strassenlinienplan ­Kraftwerkstrasse

Der Gemeinderat Augst hat am 5. März 2024 den Bau- und Strassenlinienplan «Kraftwerkstrasse» gestützt auf § 35 Abs. 3 RBG beschlossen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind dem Planungsbericht zu entnehmen. Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 14. März 2024 bis 10. April 2024 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung zu den Schalteröffnungszeiten oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat Augst

Gemeindewahlen

Die Gemeindewahlen werden vom Gemeinderat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Gemeinden ab. Folgender Wahltermin wird empfohlen: • 9. Juni 2024: Wahl des Bürgerratspräsidenten (Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028) Der Gemeinderat setzt den Wahltermin gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest. Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl des Gemeindepräsidenten bzw- der –präsidentin die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 8. April 2024 bis 12 Uhr dem Gemeinderat einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Sofern die Zahl der fristgerecht Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die angesetzte Wahl und erklärt den Vorgeschlagenen bzw. die Vorgeschlagene als gewählt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab. Gemeinderat

Bürgergemeindewahlen

Die Bürgergemeindewahlen werden vom Bürgerrat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Bürgergemeinde ab. Folgender Wahltermin wird empfohlen: • 9. Juni 2024: Wahl des Bürgerratspräsidenten (Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028) Der Bürgerrat setzt den Wahltermin gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest. Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl des Bürgerratspräsidenten die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 8. April 2024 bis 12 Uhr dem Bürgerrat einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften und stimmberechtigten Ortsbürgern handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen. Sofern die Zahl der fristgerecht Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Bürgerrat die angesetzte Wahl und erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab. Bürgerrat

Häckseldienst

Freitag, 22. März. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Häckseltermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Häckseltag bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF