Änderung Einreichung Steuererklärungen ab Steuerjahr 2024
Die Steuererklärungen 2024 müssen ab diesem Jahr bei der Steuerverwaltung BL eingereicht werden. Die Steuererklärungen dürfen daher nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten geworfen werden und werden auch nicht mehr am Schalter entgegengenommen. Die Steuererklärungen sollten bis am 31. März 2025 der Steuerverwaltung BL eingereicht werden. Bis am 31. Mai 2025 wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt. Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann unter www.bl.ch die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden. Gemeindeverwaltung
Dank an die pflichtbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung. Leider gibt es auch die anderen Hundehaltenden und deswegen gehen bei der Gemeinde verschiedentlich Reklamationen über liegengelassenen Hundekot oder über herumliegende volle Hundekotsäcklein ein. Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, aber auch benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten. Wir bitten Sie daher, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen. Wir verweisen auf das aktuelle Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Augst unter www.augst.ch. Gemeindeverwaltung
Kunststoffsammlung
Dienstag, 25. Februar. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Bäckerei Gaugler und Gemeindeverwaltung. GAF