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Neuer Abbau- und Deponiestandort in Arisdorf geplant

(pd) Der Baselbieter Regierungsrat hat den Entwurf der Landratsvorlage zur Anpassung der Objektblätter Abbau und Deponie im Kantonalen Richtplan (KRIP) zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Mit der Anpassung wird die Grundlage für den Tonabbau durch die Schweizer Salinen AG geschaffen. Mit der Festlegung von neuen Deponiestandorten wird die Entsorgungssicherheit erhöht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2027.

Die Objektblätter Abbau und Deponie im Kantonalen Richtplan (KRIP) sollen überarbeitet bzw. ergänzt und die Richtplan-Gesamtkarte angepasst werden. Der Regierungsrat hat den Entwurf der Landratsvorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die Überarbeitung schafft die Grundlage für den Tonabbau durch die Schweizer Salinen AG. Ausgelaugte Salzkavernen können dadurch künftig neu bewirtschaftet werden, indem sie mit aufbereitetem Ton verfüllt werden. Die Festlegung von neuen Deponiestandorten erhöht gleichzeitig die Entsorgungssicherheit für schwach und wenig verschmutztes Aushubmaterial und für nicht verwertbare Rückbaustoffe.

Neuer Abbau- und Deponiestandort in Arisdorf geplant
Die Schweizer Salinen AG stellen den Antrag, das Gebiet «Langacher» in Arisdorf als Abbau- und Deponiestandort im Objektblatt Abbau im kantonalen Richtplan festzusetzen. Um auch die Restsole, eine konzentrierte wässrige Salzlösung, in den ausgedienten Kavernen nutzen zu können und ihre langfristige Stabilität zu verbessern, sollen diese mit einem aufbereiteten Tongemisch verfüllt werden.
Konkret beabsichtigt die Schweizer Salinen AG, im Raum Nordwestschweiz für die Wiederauffüllung der abgebauten Salzkavernen pro Jahr rund 150'000 Kubikmeter Opalinuston abzubauen. Eine systematische Evaluation ergab, dass der Standort «Langacher» in Arisdorf das am besten geeignete Gebiet dafür ist.
In der Tongrube entsteht durch den Tonabbau ein Leervolumen, das mit nicht verwertbaren, mineralischen Bauabfällen (Typ B-Material gemäss VVEA) verfüllt werden kann. Vertiefte Abklärungen haben bestätigt, dass sich der Standort als Deponie eignet. Der Regierungsrat beantragt deshalb, das Gebiet «Langacher» in Arisdorf sowohl als Abbau- als auch als Deponiestandort im Richtplan festzusetzen.

Langfristige Entsorgungssicherheit dank neuen Deponiestandorten
Zentrale Ziele der «Kantonalen Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023» halten fest, dass einerseits aus der Abfallwirtschaft eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft wird, anderseits auch die Entsorgungssicherheit für nicht verwertbare Abfälle gewährleistet sein muss. Um das Ziel der Entsorgungssicherheit zu erreichen, müssen die heute bereits festgelegten Deponiestandorte umgesetzt und im Sinne einer Daueraufgabe fortlaufend neue geeignete Deponiestandorte evaluiert werden. So kann die Entsorgungssicherheit auch langfristig jederzeit gewährleistet werden.
Mit der vorliegenden Anpassung des Objektblatts Deponie im Kantonalen Richtplan werden zusätzlich zum Deponiestandort «Langacher» in Arisdorf drei weitere Vorhaben festgelegt:
• Die Richtplan-Anpassung 2018 verlangte, dass der Kanton die Standorte «Schäftlete / Chlus» und «Leisiboden» detailliert evaluiert und jenen Standort als Deponiestandort Typ A im Richtplan festsetzt, der Mensch und Umwelt am wenigsten beeinträchtigt. Darauf basierend beantragt der Regierungsrat jetzt, den Deponie-Standort «Leisiboden» im kantonalen Richtplan festzusetzen und den Standort «Schäftlete / Chlus» zu löschen.
• Der «Kantonalen Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023» folgend, will der Kanton die Entsorgungssicherheit für Grossprojekte mit strategischer Bedeutung langfristig gewährleisten und deshalb eine eigene Deponie Typ B betreiben. Als geeigneter Standort hat sich das Gebiet im Umfeld der Deponieanlage Elbisgraben erwiesen. Der Standort «Elbis» in Füllinsdorf ist seit 2000 als Zwischenergebnis im Richtplan verankert. Der Regierungsrat beantragt nun, den Standort «Elbis» definitiv im Richtplan festzusetzen.
• In den letzten drei Jahren sind zusammen mit dem Kanton Solothurn verschiedene Untersuchungen und Abklärungen in Zusammenhang mit einer möglichen bikantonalen Deponie «Gauset» in Reigoldswil / Seewen durchgeführt worden. Der Kanton Solothurn wird den Standort nun in seinem Richtplan als Zwischenergebnis aufnehmen. Da aufgrund der Lage und des Geländes nur ein Standort über die Kantonsgrenze hinweg Sinn macht, beantragt der Baselbieter Regierungsrat, den Standort «Gauset» ebenfalls als Zwischenergebnis in den Richtplan aufzunehmen.
Mit den bisherigen und den neu festgesetzten Deponie-Standorten ist ein Deponievolumen von rund 24 Millionen Kubikmetern möglich. Dabei ist zu beachten, dass auf der Stufe des behördenverbindlichen Richtplans (Massstab 1:50'000) die festzulegenden Standorte lediglich mit einer Punktsignatur dargestellt werden. Die Deponieperimeter und die konkreten Deponievolumina werden erst in der Nutzungsplanung und im Rodungsverfahren abschliessend definiert und grundeigentumsverbindlich festgelegt.
Die Vernehmlassung für die KRIP-Anpassung 2026 Abbau / Deponie dauert vom 23. September 2026 bis zum 31. Januar 2027. Die Landratsvorlage und die Objektblätter können unter http://www.baselland.ch/vernehmlassungen heruntergeladen werden.