Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 27. April 2026 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: • Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung mehrere Gesuche um Löschung von Betreibungen behandelt. Die entsprechenden Betreibungen betrafen Forderungen, welche zwischenzeitlich vollständig beglichen wurden. Der Gemeinderat hat die eingereichten Gesuche geprüft und über die Löschung der betreffenden Betreibungen beschlossen. • Das Baugesuch auf der Parzelle 4378, betreffend «Um- und Ausbau Wohn- und Geschäftshaus / 2 Mehrfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle», wurde behandelt. • Der Gemeinderat hat sich mit dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit der aktuellen personellen Situation auf der Gemeindeverwaltung sowie mit der zukünftigen Personalentwicklung befasst. Im Rahmen der Beratung wurden der Stand der laufenden Rekrutierungen, die bestehenden personellen Bedürfnisse und die weiteren Schritte behandelt. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeinderat beschlossen, Hatice Kalyoncu, langjährige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Arisdorf, per 1. Mai 2026 als neue Gemeindeverwalter-Stellvertreterin zu wählen.
Papiersammlung
Mittwoch, 6. Mai. Das Papier darf frühestens am Vorabend und muss spätestens um 7 Uhr des Entsorgungstages gebündelt und gut sichtbar am Strassenrand bereitgestellt werden. Besten Dank! GAF
Kartonsammlung
Freitag, 8. Mai. Bereitstellung: frühestens am Vorabend, spätestens um 7 Uhr des Entsorgungstages! Wir bitten Sie zu beachten, dass der Karton nicht vor den Gewichtskehricht-Containern deponiert wird. Besten Dank! GAF
Obligatorische Übungen 2026
Gemeinschafts-Schiesssportanlage Rauschenbächlein
Die obligatorischen Schiessen 2026 Gewehr 300 m und Pistole 25 m finden statt: Donnerstag, 7. Mai, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Samstag, 15. August, 9.30 bis 11.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 20. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 27. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Montag, 31. August, 17.30 bis 19.30 Uhr nur 25m. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: – Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten; – das Dienstbüchlein; – das Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis; – ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein); – die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug; – der persönliche Gehörschutz. Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden. Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung. Schiesssport Rauschenbächlein, Vorstand und Schützenmeister