Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. März 2025 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: • Ein Ausnahmegesuch im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf der Parzelle 4245 wurde eingehend behandelt.; • Das Baugesuch für die Parzellen 5270, 5271 und 4173, welches die Errichtung von vier Reihenfamilienhäusern, zwei Mehrfamilienhäusern, einer Autoeinstellhalle sowie eines Schopfs umfasst, wurde geprüft. Dabei wurden ebenfalls Ausnahmegesuche des Bauherrn behandelt. Die Beurteilung und Beschlussfassung erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung.; • Ein geplantes Bauvorhaben wurde einer Vorprüfung unterzogen.
Öffnungszeiten Fasnacht
Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgendem Tag geschlossen: Montag, 10. März 2025; An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne Fasnachtstage.
Ersatzwahlen Bürgerrat Arisdorf
Der unverhoffte und bedauerliche Todesfall von Bürgerrat Heinz Kunz löst eine Ersatzwahl im Bürgerrat aus. Die Ersatzwahl für den Bürgerrat ist auf • Sonntag, 18. Mai 2025 angesetzt. Die verbleibenden Bürgerräte beabsichtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit, sich weiterhin in ihren jetzigen Ressortverantwortlichkeiten zu engagieren. Dies bedeutet, dass das Ressort «Finanzen» durch einen neuen Bürgerrat oder eine neue Bürgerrätin übernommen werden kann. Als Voraussetzung gilt, dass Sie Bürgerin oder Bürger der Bürgergemeinde Arisdorf sind. Sie verfügen über den Heimatort Arisdorf und sind volljährig. Bei Ersatzwahlen in den Bürgerrat ist eine stille Wahl möglich. Der Anmeldetermin (62 Tage vorher) fällt auf • Montag, 17. März 2025, 12.00 Uhr. Formulare für einen Wahlvorschlag können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Website des Kantons unter folgendem Link https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behoerden/landeskanzlei/politische_rechte/wahlen/wahlvorbereitungen - Kommunale Wahlen - heruntergeladen werden. Ausgefüllte Anmeldeunterlagen nimmt die Gemeindeverwaltung entgegen. Sofern bis zum Termin nur eine einzige Kandidatur besteht, kommt eine stille Wahl zustande. Andernfalls findet die angekündigte Urnenwahl am 18. Mai 2025 statt. Sofern von den dann zur Wahl stehenden Kandidierenden von niemandem das absolute Mehr erreicht wird, besteht eine weitere Frist für eine stille Wahl innerhalb von acht Tagen. Andernfalls findet am Sonntag, 28. September 2025 der offizielle zweite Wahlgang statt. An diesem wäre dann das relative Mehr massgebend. Fühlen Sie sich angesprochen? Gerne steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Arisdorf, Frau Stefanie Hofer (stefanie.hofer@arisdorf oder Tel. 061 816 90 45) für Fragen oder Auskünfte zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Der Bürgerrat Arisdorf