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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 10-2024

Planauflage

Gemeinde Arisdorf – Planungszone – Der Gemeinderat hat am 4. März 2024 eine Planungszone beschlossen. Das Ausmass der Planungszone im Gebiet Känelmatt wurde im Planungsdokument Zonenplan Siedlung als Planungszone Känelmatt festgehalten. Die Planungszone wird für maximal 5 Jahren erlassen, soweit keine Mutation in dem Gebiet genehmigt wird. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung vom 7. März 2024 bis 16. März 2024 während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Arisdorf eingesehen werden. Einsichtnahmen ausserhalb der ordentlichen Schalterstunden sind nach telefonischer Vereinbarung mit der Gemeindeverwaltung möglich. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Inhaberinnen und Inhabern von Baurechten wurden schriftlich informiert. Gemäss § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetztes (RBG) können allfällige Beschwerden gegen die Planungszone bis am 16. März 2024 schriftlich und begründet dem Regiegrungsrat eingereicht werden. Der Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Der Gemeinderat

Aus den Verhandlungen des ­Gemeinderates

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. März 2024 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: • Seit Vakanz der Stelle «Finanzverwalter/In» auf der Gemeindeverwaltung, respektive seit anfangs Dezember 2023, hat ein externer Anbieter die wesentlichen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen sukzessiv übernommen. In Anbetracht der Neubesetzung der Stelle per 1. April 2024 beabsichtigt der Gemeinderat eine umfassende Einarbeitung / Begleitung durch eine Fachfirma. Die dazugehörige Offerte wurde vom Gemeinderat für in Ordnung befunden. • Anlässlich Erschliessung der Parzelle 4416 wurden Änderungsvorschläge vom Gemeinderat diskutiert und beschlossen.