Baubewilligungen
• Theodor Obrist, Hinterdorfstrasse 13/15, 5085 Sulz, Solaranlage auf Dach, Hinterdorfstrasse 13/15, Parz. Nr. 562, Sulz; • Willi und Dora Weiss, Hinterdorfstrasse 6, 5085 Sulz, Solaranlage auf Dach, Hinterdorfstrasse 6, Parz. Nr. 543, Sulz; • Christian Weiss, Hauptstrasse 36, 5085 Sulz, Solaranlage auf Dach, Hauptstrasse 36, Parz. Nr. 347, Sulz; • ERNEFANT AG, Baslerstrasse 5, 5080 Laufenburg, Neubau Büropavillon ERNEFANT AG (Provisorium 5 Jahre), Werkstrasse 9B, Parz. Nr. 2863, Laufenburg; • Urs Zulauf, Chilegass 5, 5085 Sulz, Ausbau Dachgeschoss mit Einbau von 2 Dachfenstern und Kamin, Chilegass 5, Parz. Nr. 650, Sulz; • Ortsbürgergemeinde Laufenburg, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg, Umlegung Strassenführung mit Entwässerung (Waldstrasse), Egghalde, Parz. Nr. 305, Sulz.
Sanierung Adler, Laufenburg;
Arbeitsvergaben
Die Aufträge für die nachstehenden Arbeitsgattungen werden wie folgt vergeben: • Hauseingangstüre, Erne AG Schreinerei, Laufenburg • Schreinerarbeiten, Schreinerei Weiss GmbH, Sulz • Bodenbelag im Treppenhaus, PaviRey GmbH, Hirschthal
Ersatzneubau Kleinstadt 4, Sulz; Arbeitsvergaben
Die Aufträge für die nachstehenden Arbeitsgattungen wurden wie folgt vergeben: • Aussentüren in Metall, Schnetzler Metalbau AG, Laufenburg • Metallbauarbeiten, Schnetzler Metalbau AG, Laufenburg • Bodenbeläge aus Holz (Parkett), Markus Biland AG, Bimenstorf • Plattenarbeiten, Schäpper Plattenbeläge GmbH, Riniken
Plakatierung Gemeindegebiet; offizielle Standorte
Die Vereinsreklamen (Plakate, Reklamen, Anzeigen etc.) dürfen gemäss § 13 des Polizeireglements auf öffentlichem Grund nur an den behördlich bestimmten Anschlagstellen angebracht werden. Immer wieder muss jedoch festgestellt werden, dass dieser Paragraph nicht gelebt wird. Insbesondere in der Nähe des Kreisels Richtung Rheinsulz stehen regelmässig Vereinsreklamen, die nicht bewilligt sind resp. auch nicht bewilligt werden dürfen. Seitens der Stadtkanzlei werden grundsätzlich lediglich an folgenden offiziellen Anschlagstellen Vereinsreklamen bewilligt: • Laufenburg, Baslerstrasse, von Sisseln kommend, nahe Eingang Ortstafel • Laufenburg, Winterthurerstrasse, am Gelände oberhalb des Feuerwehrmagazins, Richtung Laufenburg • Laufenburg, Kaisterstrasse, von Kaisten kommend, Wiese vor Abbiegung im Blauen • Sulz, Obersulz Dorfeingang rechts • Sulz, Rheinsulz Pumpwerk rechts; Bei Nichteinhalten der Regelung wurde jedoch in Vergangenheit nicht immer gleich gehandelt resp. die Reklamen konsequent entfernt. In Zukunft wird mindestens einmal wöchentlich an den Ortseingängen überprüft, ob die Vereinsreklamen an den offiziellen Standorten stehen und eine Bewilligung vorliegt. Plakate an unzulässigen Orten (bspw. bei der Unterführung oder beim Kreisel) werden entfernt. Die Vereine werden nochmals schriftlich auf die Regelungen und das Bewilligungsverfahren sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung hingewiesen.
Spielplatz Schulhaus Burgmatt; Ersatz der Balkenhängebrücke
Die Balkenhängebrücke ist defekt und muss repariert werden. Die Kosten für die Demontage und Neubau der Balken-Hängebrücke belaufen sich auf CHF 2825.45 inkl. Mwst.
Öffentliche Beleuchtungsanlagen; Ausschaltung
Eine sichere Stromversorgung ist in den kommenden Monaten, insbesondere im Winter, nicht gewährleistet und es muss mit einer Strommangellage gerechnet werden. Nur wenn alle mitwirken und ein Sparziel konsequent anstreben, kann etwas erreicht werden. Der Stadtrat möchte ein sichtbares Zeichen setzen und auch Stromkosten bei der Gemeindeinfrastruktur einsparen. Infolgedessen hat der Stadtrat per 1. Oktober 2022 folgende Massnahmen beschlossen: • Die öffentliche Beleuchtung wird im ganzen Gemeindegebiet (Ortsteil Laufenburg, Sulz und Rheinsulz) in sämtlichen Quartierstrassen und in der Altstadt von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr, auch am Wochenende, ausgeschaltet. Während Festanlässen kann die Beleuchtung auf Antrag des Veranstalters während der ganzen Nacht eingeschaltet bleiben. Auf den Kantonsstrassen (Winterthurerstrasse, Baslerstrasse, Kaisterstrasse) bleibt die öffentliche Beleuchtung weiterhin während der ganzen Nacht eingeschaltet. • Die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden (Wasentor, Schwertlisturm, Schlossberg, Kirche etc.) wird komplett ausgeschaltet. Auch die Beleuchtung der Laufenbrücke wird analog der deutschen Seite ausgeschaltet. • Die Weihnachtsbeleuchtung wird analog der Schwesterstadt (Verbot Weihnachtsbeleuchtung) auch in Laufenburg (CH) in diesem Jahr nicht eingeschaltet.