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Für gleich lange Spiesse im Wahlkampf (Leserbrief)

Von Peter Koller, Rheinfelden


In einem Leserbrief beklagen sich die Parteipräsidien der beiden Fricktaler Bezirke, dass Wahlplakate mutwillig zerstört oder entfernt werden. Sie schliessen mit den Worten: «Im Sinne des gegenseitigen Respektes und für einen fairen Wahlkampf bitten wir darum, unsere Plakate stehen und hängen zu lassen.» Diesem Appell kann ich mich nur anschliessen – allerdings mit einem kleinen, aber nicht unwichtigen Vorbehalt.
Im Kanton Aargau ist das Aufstellen von temporären Wahlplakaten genau geregelt. Unter anderem gilt:»An Kandelabern sind Plakate bis zu einer Grösse von maximal 0.7m2 zulässig.» Die weitaus meisten Kandidierenden halten sich daran. Einige aber schmücken öffentliche Kandelaber mit Plakaten im Weltformat (1.15m2), wohl weil sie sich dadurch mehr Aufmerksamkeit erhoffen. Beim ehemaligen Hotel Dreikönig in Rheinfelden etwa hängt seit bald acht Wochen der Riesenkopf eines Mitglieds der FDP, das in den Grossen Rat des Kantons gewählt werden möchte, sich scheinbar aber um kantonale Regelungen foutiert. Für mich gehören solche Plakate entfernt – und zwar umgehend von den Gemeindebehörden mit Unterstützung der Polizei, wie es das kantonale Reglement für unzulässige Plakate festhält. Geschehen ist nichts. Ob es den schwarzen Schafen Vorteile bringt, wird sich zeigen.