Einwohnergemeindeversammlung, Donnerstag, 18. November 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2021 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 77 der 663 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 11,61 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hornussen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021; Genehmigung. 2. Jungbürgeraufnahme; Kenntnisnahme. 3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Doldur Hasan; Zusicherung. 4. Verabschiedung von Behörden- und Kommissionsmitgliedern; Kenntnisnahme.
Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung
Das Traktandum 1 untersteht dem fakultativen Referendum. Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 27. Dezember 2021, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Hornussen, 18. November 2021. Der Gemeinderat