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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 44-2021

 

Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag 18. November 2021
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur letzten Gemeindeversammlung der Gemeinde Hornussen am Donnerstag 18. November 2021 um 19.30 Uhr ein. Die Versammlung findet wie gewohnt in der Turnhalle von Hornussen statt. Die Einladung finden Sie demnächst in Ihrem Briefkasten. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einem Nachtessen ein. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um Ihre Anmeldung bis am 10. November 2021 an claudia.balz@verwaltung3plus oder 062 865 35 86. Aufgrund der aktuellen Lage um Covid19 kann der geschäftliche Teil der Gemeindeversammlung von allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern besucht werden. An der Versammlung gilt generelle Maskenpflicht. Für das anschliessende Nachtessen gilt aufgrund der Bestimmungen des BAG die Zertifikatspflicht. Wir erlauben uns bei der Abgabe Ihres Stimmrechtsausweises auch Ihr Zertifikat zu überprüfen, sofern Sie sich für das Nachtessen angemeldet haben. Bitte halten Sie auch einen Ausweis bereit. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Gemeinde-Homepage (www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch) eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 04. November 2021 bis 18. November 2021. Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche gemeinsam die letzte Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Hornussen bestreiten. Gemeinderat Hornussen

Bauauflage
Bauherr: Fürst Daniel und Erika, Stiftshalde, 5075 Hornussen; Projektverfasser: OS Baukomponenten AG, Hauptstrasse 27, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Fürst Daniel und Erika, Stiftshalde, 5075 Hornussen; Objekt: Böschungssanierung; Ortslage: Parzellen Nr. 476, 477 und 478, Ittenthalerstrasse; Planauflage 05. November – 06. Dezember 2021 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus; Kant.Bewilligungen BVUAFB; Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Vogel Heinz und Lucia, 5075 Hornussen: Einbau Wärmepumpe und PV-Anlage; Einwohnergemeinde Hornussen, 5075 Hornussen: aussen aufgestellte Wärmepumpe für Heizung und Warmwasseraufbereitung; • Madörin Caroline, 5075 Hornussen: Heizungssanierung, Einbau Luft-/Wasser-Wärmepumpe

Verwüstungen Pausenplatz Schulhaus Hornussen
Wiederholt ist leider festgestellt worden, dass das Schulareal in Hornussen nicht nur für ein gemütliches Beisammensein genutzt wird. Letzteres ist sicher erlaubt und soll auch so sein. Der Abfall und die Glasscherben am Boden von Flaschen, aus welchen die Schüler einer Primarklasse eigentlich nicht trinken, müssen einfach nicht sein. Nicht nur hat der Hausdienst einen Mehraufwand, viel gefährlicher ist das Verletzungsrisiko. Der Gemeinderat bittet darum: Wenn feiern – dann sauber! Danke. Gemeinderat Hornussen

Informationsveranstaltung
siehe unter Bözen

Forderung gegenüber den Gemeinden
siehe unter Bözen

Prämienverbilligung 2022
siehe unter Bözen

Der Gemeinderat Böztal wird an seiner ersten Sitzung im Januar 2022 die noch offenen Kommissionsmitglieder der Gemeinde Böztal wählen.
siehe unter Bözen

Dorfweibel Böztal
siehe unter Bözen