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(pd) Behördenmitglieder, die rechtskräftig verurteilt wurden oder aus gesundheitlichen Gründen amtsunfähig sind, können im Kanton Aargau nicht aus ihrem Amt enthoben werden. Die Bürgerlich-Demokratische Partei des Kantons Aargau lanciert eine Volksinitiative, welche die Amtsenthebung von Mitgliedern einer Behörde ermöglichen soll. Die Parteileitung der BDP Kanton Aargau hat beschlossen eine entsprechende Initiative auszuarbeiten. Zwei Varianten stehen zur Diskussion. Der Start der Unterschriftensammlung soll noch im Frühling erfolgen.

Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, z. B. einen Regierungsrat des Amtes zu entheben oder seine Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Es gibt Situationen, wo diese Möglichkeit sinnvoll wäre: Wenn ein Regierungsrat wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde oder vorsätzlich Amtspflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. Ein Mitglied der Regierung kann auch die Ffähigkeit das Amt auf Dauer weiterhin auszuüben verlieren, z.B. wegen schweren gesundheitlichen Problemen.
In anderen Kantonen längst Realität
Verschiedene Kantone kennen die Möglichkeit der Abwahl der Regierung oder von Behördenmitgliedern. Im Kanton Graubünden ist ein Amtsenthebungsverfahren gesetzlich festgelegt. Auf Bundesebene wurde 2008 die Möglichkeit eingeführt, dass die Vereinigte Bundesversammlung unter bestimmten Bedingungen die Amtsunfähigkeit von amtierenden Bundesräten feststellen kann.
Ohne Gesetzesänderung kein rasches Handeln möglich
Im Kanton Aargau gibt es aktuell keinen Fall, in welchem eine Amtsenthebung notwendig wäre. Die Gesetzgebung soll jedoch nicht nur gute Zeiten abdecken, sondern auch für schwierigere Zeiten die notwendigen Werkzeuge bieten, damit die Regierung weiterhin handlungsfähig bleibt. Aus Sicht der BDP Kanton Aargau sollte die Möglichkeit der Amtsenthebung eines Mitglieds der Regierung gesetzlich verankert werden. Hierzu soll mit dieser Initiative die Verfassungsgrundlage geschaffen werden.
Die BDP hat die verschiedenen aktuellen Regelungen in den Kantonen und beim Bund analysiert. Im Aargau fehlt selbst die Möglichkeit einer Amtsunfähigkeitserklärung, wie sie auf Bundesebene im Jahr 2008 eingeführt wurde. Eine Abwahlmöglichkeit der gesamten Regierung, wie sie in einigen Kantonen existiert und im Aargau abgeschafft wurde erachtet die BDP nicht als zielführend, denn nur weil ein Mitglied der Regierung erkrankt, straffällig wird oder vorsätzlich Amtspflichten verletzt soll nicht dies gesamte Regierung in Frage gestellt werden. Bei ihrer Initiative wird sich die BDP Kanton Aargau an der geltenden Regelung im Kanton Graubünden orientieren.

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