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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2021

 

Ergebnis Gemeinderatswahlen
Ergebnis der Gemeinderatswahl für die Amtsperiode 2022/25 vom 26. September 2021. 1. Wahlgang: Stimmberechtigte 2’655, gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 1’652, eingelangte Stimmzettel 1’421, leere Stimmzettel 25, ungültige Stimmzettel 5, in Betracht fallende Stimmzettel 1’391, absolutes Mehr 609. Gewählt sind: Bovens Jozef (bisher), 930 Stimmen, Schmid Georg (bisher), 1’231 Stimmen, Merkle Roger (bisher), 898 Stimmen, Buol Lüscher Verena (bisher), 936 Stimmen und Jenni Melanie (neu), 1’021 Stimmen. Weiter haben Stimmen erhalten: Schraner Peter, 846 Stimmen sowie diverse Vereinzelte. Ergebnis der Gemeindeammannwahl 1. Wahlgang: eingelangte Stimmzettel 1‘421, leere Stimmzettel 25, ungültige Stimmzettel 5, in Betracht fallende Stimmzettel 1‘391, absolutes Mehr 650. Gewählt ist Verena Buol (neu), 651 Stimmen. Ergebnis der Vizeammannwahl 1. Wahlgang: eingelangte Stimmzettel 1‘421, leere Stimmzettel 25, ungültige Stimmzettel 5, in Betracht fallende Stimmzettel 1‘391, absolutes Mehr 620. Gewählt ist Schmid Georg (bisher), 1’143 Stimmen. Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlbüro

Ergebnis Finanzkommissionwahlen
Ergebnis der Wahl für fünf Mitglieder der Finanzkommission für die Amtsperiode 2022/25 vom 26. September 2021. 1. Wahlgang: Stimmberechtigte 2’655, gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 1‘652, eingelangte Stimmzettel 1’292, leere Stimmzettel 67, ungültige Stimmzettel 0, in Betracht fallende Stimmzettel 1’225, absolutes Mehr 550. Gewählt sind: Bischofsberger Ivo (bisher), 1’089 Stimmen, Hochreuter Verena (bisher), 1’060 Stimmen, Schaffner Andrea (bisher), 1’014 Stimmen, Heim Ignaz (neu), 714 Stimmen und Stefan Weber (neu), 895 Stimmen. Weiter haben Stimmen erhalten: Schraner Stefan, 657 Stimmen sowie diverse Vereinzelte. Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlbüro

Gemeinderatswahlen; Dankeschön!
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben uns über das vergangene Wochenende als Gemeinderäte, Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/25 wieder oder neu gewählt. Dafür und für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken wir uns ganz herzlich. Als neu formiertes Team ab dem 1. Januar 2022 freuen wir uns auf eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit. Wir wollen uns für die weiterhin positive Entwicklung unseres Dorfes im Interesse unserer Einwohnerinnen und Einwohner voll und ganz einsetzen. Dies mit Transparenz, Fairness und Freude an der politischen Arbeit. Wir wollen die Kommunikation mit allen Einwohnerinnen und Einwohner pflegen und die Gemeindeversammlung als Plattform für den politischen Austausch nutzen. Dabei sollen unterschiedliche Meinungen und verschiedenes Gedankengut möglich sein. Letztendlich streben wir aber breit abgestützte Entscheidungen an, die von guten Mehrheiten getragen werden. Herzlichen Dank, wenn Sie als Einwohnerinnen und Einwohner uns in dieser Arbeit unterstützen. Verena Buol, Georg Schmid, Jos Bovens, Roger Merkle und Melanie Jenni

Mitwirkungsverfahren Erschliessungsplan Gänsacker
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird das Mitwirkungsverfahren (§ 3 Baugesetz) durchgeführt. Der Entwurf des Erschliessungsplans, der Planungsbericht und der abschliessende Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung liegen vom 1. – 30. Oktober 2021 auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge können innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Danach nimmt der Gemeinderat zu den Eingaben Stellung und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen. Die Akten dieses Verfahrens sind öffentlich. Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeiten findet im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren statt. Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei. Gemeinderat