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Grüne Aargau: «Kein Kapital vernichten – wertvolle Naturräume erhalten und fördern» |
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Freitag, den 10. September 2010 um 10:03 Uhr |
(gp) Die Grünen Aargau unterstützten die Stossrichtung von Natur 2020. Die Weiterführung der Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft und zu Gunsten der naturnahen Erholungsräume sind unerlässlich. Es ist höchst erfreulich, was mit dem Programm Natur 2010 bis heute alles erreicht worden ist und von zentraler Wichtigkeit, dass der Naturschutz vom Kanton langfristig und gebührend unterstützt wird.
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Weichen für die Aargauer Gesundheitspolitik gestellt – Regierungsrat hat Gesamtplanung und Pflegefinanzierung genehmigt |
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Freitag, den 10. September 2010 um 09:47 Uhr |
(pd) Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 und die Neuordnung der Pflegefinanzierung sind für die parlamentarische Beratung bereit: Der Regierungsrat hat die beiden Vorlagen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
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Freilichttheater Aarau – Rückblick auf die Saison 2010 |
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Freitag, den 10. September 2010 um 09:28 Uhr |
(pd) Mit dem Stück «Ta nz mit Vampiren» (Buch und Regie: Peter Voellmy) erlebte das Freilichttheater Aarau eine spannende 13. Spielzeit.
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AVES Aargau zur Totalrevision Energiegesetz – Trotz Verbesserungen noch Optimierungsbedarf |
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Freitag, den 10. September 2010 um 09:04 Uhr |
(aves) Die AVES Aargau begrüsst die Verbesserungen im Entwurf zum neuen kantonalen Energiegesetz. Noch immer gibt es aber Schwachstellen. In zentralen Stellen des Entwurfs finden sich unbestimmte Rechtsbegriffe oder Verweise. Dem Ausgleich «regionaler Standortnachteile», der Förderung der Energieeffizienz in der vorgeschlagenen Variante und der Energiestatistik steht die AVES Aargau kritisch gegenüber. Bei den Wärmeerzeugungsanlagen ist an Sondersituationen zu denken. Nun muss der Grosse Rat dem Gesetz den letzten Schliff verpassen – und gleichzeitig Verschlimmbesserungen verhindern.
Der Kanton Aargau gibt sich ein neues Energiegesetz (Totalrevision des Gesetzes von 1993). Die Regionalgruppe Aargau der AVES (Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz) hat bereits zum Jahreswechsel 2009/2010 an der Vernehmlassung teilgenommen und auf Fehlentwicklungen hingewiesen (http://www.aves-aargau.ch/uploads/File/AVES_Medienmitteilung_Energiegesetz.pdf). Diese sind teilweise behoben worden. Nun geht die Vorlage in einer überarbeiteten Version ins Parlament. Noch immer besteht Verbesserungspotential. Gleichzeitig müssen Verschlimmbesserungen vermieden werden.
Ausgleich «regionaler Standortnachteile» – der sichere Weg zum höheren Preis
Einer der Kernpunkte der Vernehmlassungsvorlage – und auch der Kritik der AVES Aargau – war ein Paragraph zum «Ausgleich der Standortgunst von Kraftwerken». Diesen hat die Regierung überarbeitet.
Ein neuer § 21 regelt nun die freiwillige «Abgeltung kommunaler und regionaler Standortnachteile». Mit der Änderung ist aber noch keine grundlegende Verbesserung erreicht. Der Paragraph enthält unbestimmte Rechtsbegriffe: Wann ist eine «„grosse Energieerzeugungsanlage» gross? Was ist ein «kommunaler und regionaler Nachteil»? Muss der Nachteil kommunal und regional sein, oder reicht es, wenn er das eine oder das andere Kriterium erfüllt? Wann ist die Höhe der Abgeltung «angemessen», wann «wirtschaftlich tragbar»? Sogar der Bericht der Regierung vom 9. Juni 2010 lässt viele Fragen offen. Ausserdem scheint es wenig sachgerecht, wenn eine Standortgemeinde sich mit regionalen Nachteilen auseinandersetzen müsste (§ 22 Absatz 4 zielt teilweise an der Problematik vorbei). Die AVES Aargau vermisst zudem eine Obergrenze der Abgeltung.
Gemäss einem neuen § 20 müssen grosse Energieerzeugungsanlagen, welche einer kantonalen Betriebsbewilligung bedürfen, «nachgewiesene kommunale und regionale Standortnachteile» zwingend ausgeglichen. Dafür bildet zwar ein Rappen pro Kilowattstunde das Maximum, doch stellen sich die oben aufgeworfenen Fragen erneut.
Sicher ist einzig, dass weitere Abgeltungen die Strompreise weiter verteuern würden. Es wäre ausserdem möglich, dass die Produktion aus anderweitig subventionierten Anlagen mit einer Abgabe belastet würde. Sowieso wäre wohl das kantonale Steuergesetz ein besserer Ort für die Regelung von Abgeltungen.
Einschränkungen bei Wärmeerzeugungsanlagen – an Sondersituationen denken
Bei der Einschränkung von Wärmeerzeugungsanlagen (Öl-, Gas- und Elektroheizungen) stellt die AVES Aargau eine Verbesserung gegenüber der zu eng gefassten Vernehmlassungsvorlage fest. Jedoch sind Situationen denkbar, in welchen wirtschaftlich nicht mehr tragbare Heizsysteme trotzdem eingesetzt werden müssen. Etwa in Altstädten, wo kein Fernwärmenetz besteht, Bohrungen in die Tiefe nicht möglich sind, und die Installation von Sonnenkollektoren heikel oder untersagt ist. Schon heute sprechen gesunder Menschenverstand oder ökonomische Überlegungen meistens gegen die Neuinstallation von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Sachliche Information ist eine taugliche Alternative zu einem komplizierten und zu restriktiven Verbot.
Keine weitergehenden Kompetenzen der Gemeinden – ein Kanton, ein Recht
Die AVES Aargau begrüsst die Streichung des Paragraphen, welcher den Gemeinden ermöglicht hätte, strengere Regeln als das Gesetz zu treffen (alter § 3 in der Vernehmlassungsvorlage). Sogar der Kanton Aargau ist als Raum relativ klein für eine eigene Energiepolitik. Kompetenzen der Gemeinden hätten zu einer heillosen Rechtszersplitterung und schlussendlich zu einem Standortnachteil geführt.
Leistungsauftrag – klare Verbesserung
Die klarsten Verbesserungen finden sich beim Leistungsauftrag an die Netzbetreiber (neu § 27). Sachfremdes, wie die Vermengung der Stromproduktion mit der Stromversorgung, wurde gestrichen. Während die AVES Aargau den alten Paragraphen zu den Leistungsaufträgen noch ablehnte, stimmt sie der verbesserten Bestimmung zu.
Energieeffizienz – technischer Fortschritt kann nicht in Gesetzen geregelt werden
Die Vorlage sieht vor (neuer § 12), Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der CO2-Bilanz in der Mobilität zu planen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere Massnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Antriebssysteme und CO2-arme Mobilität. Einzelheiten würden vom Bundesrecht oder vom Regierungsrat geregelt. Jedoch lässt sich technischer Fortschritt nicht in Gesetzen festlegen. Es geht in dieser Norm inhaltlich um Techniken, welche teilweise noch nicht bekannt oder noch nicht marktreif sind. Welche Innovationen sich auf dem betroffenen Gebiet durchsetzen werden und wie sich das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger entwickeln wird, ist aber noch völlig offen. Umso schwieriger ist es, die langfristig richtigen Massnahmen zu treffen oder falsche Massnahmen später durch bessere zu ersetzen.
Der Paragraph manifestiert mit dem Verweis auf die Verordnungsstufe gleichzeitig ein Grundproblem der Gesetzesvorlage. Aus staatsrechtlichen Gründen müssen wichtige rechtsetzende Bestimmungen im (formellen) Gesetz selber enthalten sein. Die Regierung kann nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten; dies selbst dann nicht, wenn die Regelung Flexibilität verlangt. Wenn der Regierungsrat «Einzelheiten» regeln soll, dann muss es sich tatsächlich um «echte» Einzelheiten handeln, welche dem Vollzug dienen. Dann bleibt § 12 aber reine Programmnorm und bildet ein im Gesetz – verzichtbares – politisches Statement. Mit der heutigen Formulierung würde das Parlament aber die Katze im Sack kaufen. Der Paragraph ist zu unbestimmt und muss verbessert werden.
Energiestatistik – keine zusätzliche Bürokratie
Die Bestimmungen zur Energiestatistik (neuer § 15) wurden zwar verbessert. Und es ist auch verständlich, dass die Kantonsregierung Fortschritte messen will. Der Aargau ist aber möglicherweise zu klein für eine eigene Statistik. Hinzu kommt, dass bereits der Bund Daten erhebt. Die kantonale Regelung darf nicht zu Bürokratie oder gar Leerlauf führen. Die AVES Aargau hält an ihrer kritischen Haltung fest.
Fazit – auf dem richtigen Weg
Von den beschriebenen Nachteilen (Standortgunst, Energieeffizienz, Energiestatistik, Normstufe) und weiterem Verbesserungsbedarf (Wärmeerzeugungsanlagen) abgesehen, bildet der neue Entwurf eine Verbesserung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage. Es bleibt zu hoffen, dass der Grosse Rat dem Gesetz den letzten Schliff verpassen wird und «unheilige» Allianzen im Parlament nicht Verschlimmbesserungen durchsetzen können.
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Überrissene Vorlage – Aargauer Gewerbeverband lehnt familienergänzende Kinderbetreuung ab |
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Freitag, den 10. September 2010 um 09:02 Uhr |
(AGV) Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands bewertet die Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung als ungeeignet. Diese Vorlage mit Mehrkosten für den Kanton von rund 7 Millionen Franken und von rund 70 Millionen Franken für die Gemeinden geht noch über die vom Aargauer Volk im Rahmen des Bildungskleeblatts abgelehnten Tagesstrukturen hinaus. Der neue rot-grüne Mitte-Links-Regierungsrat scheint es mit den Kosten nicht mehr so genau zu nehmen.
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AG: Stärkung der Volksschule Aargau - FDP Aargau unterstützt Volksschule Aargau |
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Donnerstag, den 09. September 2010 um 08:32 Uhr |
(pd) Die FDP.Die Liberalen begrüsst, dass die Regierung die notwendigen Schritte zur Harmonisierung der Schulstrukturen einleiten will und Schulen mit erheblicher sozialer Belastung gezielt unterstützen möchte. Der Freisinn kritisiert die kaum präzisierte Idee der Schulassistenzen, verlangt eine Überprüfung der Regos-Standorte und insistiert, dass erste Begegnungen mit den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und rechnen bereits im Kindergarten erfolgen sollten. Die FDP hat sich nach dem Kleeblattabsturz mit dem Grundsatz der kleinen, verkraftbaren Schritte einverstanden erklärt, erwartet aber, dass ihre Forderungen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
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Baselbieter Lernfest: «Tag des Horizontes» am 11. September in Liestal |
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Mittwoch, den 08. September 2010 um 11:49 Uhr |
(pd) Im Rahmen des schweizweiten Lernfestivals organisiert der Kanton Basel-Landschaft am Samstag, 11. September, bereits zum dritten Mal den «Tag des Horizontes» bei der Kantonsbibliothek in Liestal.
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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Basel-Landschaft |
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Mittwoch, den 08. September 2010 um 11:06 Uhr |
(pd) Der Bundesrat hat den neuen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Mit dem gesamthaft überarbeiteten Richtplan legt der Kanton dar, wie er sich künftig räumlich entwickeln möchte.
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BDP Aargau: Ja zu einer sicheren Arbeitslosenversicherung |
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Mittwoch, den 08. September 2010 um 10:52 Uhr |
(bdp) Die BDP Kanton Aargau empfiehlt die Revision der Arbeitslosenversicherung an der Volksabstimmung vom 26. September zur Annahme.
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Richtige Stossrichtung, aber finanzielle Überprüfung – Gewerbeverband für Stärkung der Volksschule Aargau |
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Mittwoch, den 08. September 2010 um 10:38 Uhr |
(AGV) Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands AGV unterstützt die vom Regierungsrat vorgelegten Entwürfe zur Stärkung der Volksschule Aargau weitgehend. Insbesondere in den Bereichen Real- und Sekundarschule sind Verbesserungen dringend notwendig. Er fordert den Abbau von Brückenangeboten zu Gunsten der direkten Berufslehren im Anschluss an die Volksschule. Mit der Abschaffung der Schulpflegen ist er einverstanden.
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