Link_FOTOGALERIELink_VEREINELink_AUSGEHTIPPSLink_GEMEINDENLink_AUKTIONLink_EPAPER

••:••:••

2. Jahrgang
Mittwoch, 08. September 2010

ZIT!Date wurde erstellt von Ziegert IT.

Beiträge durchsuchen

Facebook Fan's

fricktal.info bei Facebook
MOB_facebook_linkMOB_twitter_link

Vereinsverzeichnis

Aktuelle Umfrage

Was für Bier bevorzugen Sie?
 

Umfrage letzter Woche

Wie halten Sie es mit Spenden bei Naturkatastrophen?
 

Intern

Sie befinden sich hier: Home Polizeimeldungen alle Aarau: Tötungsdelikt an der 17-jährigen Nguyen Boi Ngoc geklärt
Aarau: Tötungsdelikt an der 17-jährigen Nguyen Boi Ngoc geklärt Drucken E-Mail
Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 16:53 Uhr

(pol) Der mutmassliche Täter, ein 17-jähriger Schweizer, sitzt seit dem 23. Juni in Untersuchungshaft. Er hat gestanden, die im Kanton Schwyz als vermisst gemeldete Boi im August 2009 in Sessa/TI umgebracht zu haben. Tathergang und Tatmotiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Am 2. Juni wurden in einem Waldstück in Sessa, Kanton Tessin, die sterblichen Überreste der seit dem 7. August 2009 im Kanton Schwyz als vermisst gemeldeten 17-jährigen Vietnamesin Nguyen Boi Ngoc gefunden. Die Auffundsituation liess ein Verbrechen nicht ausschliessen.
Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen den in Mägenwil wohnhaften 17-jährigen Jugendlichen. Es stellte sich heraus, dass es sich bei Boi um eine Chatpartnerin von ihm handelte. Weiter stand fest, dass sie sich zu kritischen Zeit, also im August 2009, in Sessa getroffen hatten, wo die Familie des Jugendlichen einen Feriensitz hat. Danach verlor sich die Spur von Boi bis zum Auffinden der sterblichen Überreste, in einem Waldstück unweit des Ferienhauses der Familie.
Auf Verfügung der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau wurde der 17-jährige am 23. Juni an seinem Wohnort verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Inzwischen hat er gestanden, Boi am Abend des 7. August 2009 mit einem Holzstück erschlagen und anschliessend im steil abfallenden Waldstück deponiert und mit Ästen zugedeckt zu haben.
Weitere Einzelheiten wie der genau Tathergang und das Tatmotiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Erklärung zur Zuständigkeit
Da im Jugendstrafverfahren der Wohnort des mutmasslichen Täters und nicht der Tatort die Zuständigkeit begründet, wird die Untersuchung durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau, in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau sowie der Kantonspolizei Schwyz und Tessin, geführt.

 

Kommentar schreiben

Unsere Regeln:
Kommentare werden vor deren Aufschaltung von der Redaktion geprüft und freigeschaltet. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt namentlich für ehrverletzende, ruf- und geschäftsschädigende, rassistische, rechts- oder linksradikale Äusserungen, pornografische, unsachliche sowie themenfremde Kommentare oder solche, die zu Gewalt oder sonstigen Straftaten auffordern. Ausgeschlossen sind auch Kommentare in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen als Absender oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.


Sicherheitscode
Aktualisieren