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Zinssenkungen und Pandemie: Mieterverband ist vorbereitet für heiklen September |
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Montag, den 03. August 2009 um 14:54 Uhr |
(pd) Falls im September eine Mietzinssenkungsrunde und die Pandemie zeitlich zusammenfallen, ist der Mieterverband bestens vorbereitet. Die individuellen Rechtsberatungen bleiben gewährleistet. Die Fristen zu Mietzinssenkungen sollen trotz Pandemie eingehalten werden können.
Der MV ist für den prognostizierten Pandemiefall bestmöglich gewappnet. Er hat die Empfehlungen kantonaler und eidgenössischer Behörden umgesetzt und sieht sich in der Lage, seine Rechtsberatungen auch im Krisenfall grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Entsprechende Vorkehrungen hat er bereits in den letzten Wochen getroffen*, dies sowohl im Interesse der wachsenden Zahl an Rat Suchenden als auch in Sorge um seinen rund 60-köpfigen Stab vorwiegend von Rechtsexpertinnen.
MV-Notplan sichert Rechtsberatungen - trotz Pandemie So bleiben die täglichen Persönlichen Rechtsberatungen am Hauptsitz an der Clarastrasse so weit als möglich aufrechterhalten. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so sieht der MV-Notplan die Ausweitung der Telefon-Hotline, die heute schon täglich in Betrieb ist (061 666 69 69), vor; entsprechende Zusatzrufnummern stehen schon bereit. Offen ist derzeit lediglich die Frage der Persönlichen Rechtsberatungen in den Fremdräumen der Aussenstellen (Gemeinden in Binningen und Reinach, Privaträume in Pratteln und Liestal). Probleme könnte es zudem geben bei den naturgemäss vor Ort in der Wohnung der Rat Suchenden stattfindenden Wohnfachberatungen (Mängelberatung und Wohnungsabgaben); sie könnten während einer Pandemie allenfalls eingeschränkt oder ganz suspendiert werden.
Referenzzinssatz und Pandemie: Doppelbelastung im September? Die Vorsorgemassnahmen könnten sich schon bei einem Ansturm an Rat Suchenden im September als entscheidend erweisen. Exakt zum Zeitpunkt, für den eine erste Pandemiewelle prognostiziert wird, wird der Bund den für die Mietzinshöhe relevanten Referenzzinssatz bekanntgeben. Dieser Zinssatz könnte zum zweiten Mal in Folge nach Juni 2009 deutlich sinken, was den Mietparteien erlauben würde, bei ihrem Vermieter eine neuerliche Mietzinssenkung zu verlangen. Für diesen Fall rufen die Mietverbände dazu auf, die neuerliche Senkung beim Vermieter geltend zu machen.
Fristen wahren trotz Pandemie: Der MV weiss Rat Das Vorgehen dazu ist zwar auch auf der Homepage des MV beschrieben, indes kann sich daraus – vor allem wegen verweigernden oder verzögernden Verhaltens der Vermieterseite – dennoch grosser Bedarf für zusätzliche Rechtsberatung ergeben. Auch dafür ist der MV gewappnet. Schon jetzt ruft er dazu auf, sich dannzumal nicht abhalten zu lassen, Senkungsansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Neben Beratung zum juristischen Vorgehen wird der MV in seinen Rechtsberatungen auch praktische Hinweise geben können, wie trotz Pandemie Fristen gewahrt und die Senkung von Mietzinsen rechtzeitig erlangt werden können.
* Genügend Schutzmasken, Händewaschen nach jeder Beratungseinheit bzw. Verzicht auf Händedruck, genug Sitzabstand im Wartezimmer, Anmeldung durch Glasscheibe etc.
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